Wir stimmen unsere Pflegeleistungen gemeinsam mit Ihnen individuell ab.

Wir stimmen unsere
Pflegeleistungen gemeinsam
mit Ihnen individuell ab.

Die körperliche Pflege orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Pflegebedürftigen. Unser Pflegedienst legt bei der Grundpflege großen Wert auf die Wahrung der Intimsphäre. Zu unserem Verständnis einer guten Körperpflege gehört ebenfalls die Beratung über Risiken, ebenso wie die Durchführung von notwendigen Prophylaxen.

Darüber hinaus ist es das Ziel der Pflegekräfte mit einer aktivierenden Pflege die (noch) vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen des Pflegebedürftigen bei der Pflege miteinbezieht. Dieser Pflegestil soll verhindern, dass Fähigkeiten wegen fehlender körperlicher und geistiger Übung weiter abnehmen. Im Idealfall können dadurch sogar verlorengegangene Fähigkeiten wiedererlangt werden. Die Pflegekraft leitet den Pflegebedürftigen an und übernimmt nur die Tätigkeiten, die nicht selber übernommen werden können.

Ziel ist es, eine würdevolle, sichere und umsorgte Pflege im eigenen Zuhause, auch im Alter oder bei schwerer Krankheit, zu gewährleisten.

Unabhängig von der Art der Erkrankung und vom Alter gelten für alle Pflegebedürftigen die gleichen Leistungsmodule, die von den Pflegekassen festgelegt werden. Innerhalb dieser Leistungsmodule kann man einen individuellen Pflegeplan zusammenstellen. Zu diesen Leistungsmodulen gehören die Tätigkeitsbereiche Körperpflege, Mobilität/Lagerung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/Ernährung, Begleitung bei Aktivitäten. Alle Leistungsmodule können vom Pflegedienst über einen Pflegegrad direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Hier können Sie den ausführlichen Leistungskatalog herunterladen

Was Sie über die
Behandlungspflege
wissen müssen

Häufig wird neben pflegerischen Leistungen auch eine medizinische Behandlung notwendig, die Ihr Arzt Ihnen verordnet und an den Pflegedienst delegiert. Um diese Behandlung sicherzustellen, unterstützen wir Sie beratend und pflegerisch.

Im Einzelfall können dadurch sogar Krankenhausaufenthalte für Sie vermieden oder verkürzt werden. Um eine optimale Behandlung und schnelle Heilerfolge zu gewährleisten, stehen wir im ständigen Austausch mit Ihrem behandelnden Arzt.

Dieser schreibt eine ärztlicher Verordnung und nach Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse übernehmen wir die für Sie notwendigen Leistungen der Behandlungspflege (nach SGB V).

Für die Wundversorgung steht Ihnen unsere Frau Irena Dudek zur Verfügung. Sie ist zertifizierte Wundmanagerin nach ICW.

Die Kosten all dieser Leistungen werden nach Genehmigung von der Krankenkasse übernommen und können neben den Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.

Wenn Sie einen Pflegebedürftigen versorgen und betreuen oder Sie möchten als Pflegebedürftiger unabhängig bei der Ausführung der Behandlungspflegen sein, sind aber unsicher, zeigen wir Ihnen, wie Sie die behandlungspflegerischen Maßnahmen eigenständig und korrekt durchführen! Das Anlernen bzw. die Anleitung und Begleitung zur eigenständigen Durchführung aller Maßnahmen wird bei vorhandener Indikation und nach ärztlicher Verordnung von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.

Sollte für Sie eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht durchführbar sein, oder sollte diese durch Pflege in Ihrem häuslichen Umfeld vermieden oder verkürzt werden können, so steht Ihnen im Einzelfall bis zu vier Wochen je Krankheitsfall eine erforderliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung zu. Der Anspruch auf diese häusliche Krankenpflege besteht, wenn Sie alleine leben oder eine weitere im Haushalt lebende Person Sie nicht angemessen pflegen und versorgen kann.

Der Hausarzt muss die erforderlichen Leistungen verordnen und nach Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann Grubschat Ambulante Pflege Sie qualifiziert betreuen.

Für die Behandlungspflege ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres je Verordnung eine Zuzahlung von 10 EUR zu entrichten. Dazu kommen 10 % der Kosten der häuslichen Krankenpflege für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr. Die Zuzahlung wird von den Krankenkassen ermittelt und in Rechnung gestellt.

  • Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
  • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
  • Blutdruckmessung
  • Drainagen, Überprüfung und Versorgung
  • Einlauf, Klistier, Klysma
  • Infusionen, Wechseln und erneutes Aufhängen
  • Inhalation
  • Injektionen und Richten von Injektionen
  • Insulininjektion
  • Katheter, Versorgung
  • Krankenbeobachtung
  • Magensonde, Legen und Wechseln
  • Medikamentengabe
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Trachealkanülenmanagement
  • Venenkatheter (Port), Versorgung
  • Verbände
  • uvm.

Eine umfassende
Beratung ist die Basis
für eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit.

Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, wie Sie alle für Sie relevanten pflegerischen Möglichkeiten erkennen, ausschöpfen und umsetzen können.

Hier steht Ihnen Ihr die Grubschat Ambulanter Pflege GmbH gerne zu Seite und berät Sie in allen Fragen der Pflege individuell und umfassend. Ständig arbeiten wir eng mit Hausärzten, Pflegekassen und Ihren Angehörigen zusammen. Nach persönlichen Gesprächen mit Ihnen und diesen fertigen wir Ihnen einen individuellen Pflegeplan samt Kostenvoranschlag an, helfen Ihnen ggf. beim Einreichen von Verordnungen oder Beihilfeanträgen, erledigen notwendige Behördengänge für Sie und übernehmen anschließend Ihre Rechnungsabwicklung mit allen zugelassenen Kranken- bzw. Pflegekassen und Behörden.

Für diese umfassenden Pflege- und Gesundheitsberatung stehen Ihnen auch unsere ausgebildeten Pflegeberaterinnen (nach § 45 SGB XI) Frau Büttrich und Frau Zinke zur Verfügung.

Diese bieten neben allgemeinen Themen der Pflege auch Pflegekurse in unseren Räumen zu speziellen Themen an, ermöglichen eine individuelle häusliche Schulung in Ihrem Zuhause für Angehörige, Pflegepersonen und Pflegebedürftige und gestalten die „Überleitungspflege“, die bereits im Krankenhaus beginnt.

Die individuelle häusliche Schulung erstreckt sich von Fragen der Pflege, Ernährung, Lagerung und Hilfsmittel bis hin zu Themen zur Wohnraumoptimierung. Die Pflegekasse übernimmt hierfür die Kosten, um sicher zu stellen, dass Ihnen in jedem Fall eine optimale qualifizierte Beratung und Pflege zukommt.

Was genau  ist die
Verhinderungs­pflege (VHP)?

Da es oft Sie – die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen sind – die die Hauptlast der pflegerischen Versorgung tragen, kann es vorkommen, dass irgendwann die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit erreicht werden.

Deshalb wurde vom Gesetzgeber die sog. Verhinderungspflege in das Pflegeversicherungsgesetz aufgenommen. Sie soll gewährleisten, dass die pflegerische Versorgung auch dann sichergestellt ist, wenn Sie als pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder selbst wegen Krankheit ausfallen. So kann der Pflegebedürftige im gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben und durch einen Pflegedienst, z. B. Grubschat Ambulante Pflege oder eine ehrenamtliche Pflegeperson betreut werden.

Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch ist dann gegeben, wenn Sie als Pflegeperson, die nicht erwerbsmäßig pflegt, ausfallen und seit mindestens sechs Monaten die Pflege übernommen haben. Des weiteren muss ein erheblicher Hilfebedarf in pflegerischer und hauswirtschaftlicher Hinsicht sowie ein allgemeiner sozialer Betreuungsaufwand des Pflegebedürftigen vorliegen. Die Verhinderungspflege muss durch die Pflegekasse genehmigt werden.

 

Leistungsumfang

Die Pflegeversicherung stellt für die Verhinderungspflege pro Jahr einen Betrag von 1.612 € pro Pflegebedürftigen zur Verfügung. Außerdem können bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden, so dass ein Höchstbetrag von 2418 € entsteht. Die Leistungen stehen den Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5 zu und können für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr gewährt werden. Eine Splittung der Verhinderungspflege auf mehrere Termine im Jahr ist möglich, ebenso ist die Verwendung einer stundenweisen Verhinderungspflege möglich.

Welche Leistungen bietet
die
Pflege­ver­sicher­ung?

Welche Leistungen
bietet die

Pflege­ver­sicher­ung?

Mit Hilfe der Pflegeversicherung wurde ein umfassendes Netz aus Unterstützungs- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen aufgebaut. Dadurch wird sichergestellt, dass alle pflegebedürftigen Personen, unabhängig davon, ob sie in ländlichen oder städtischen Gebieten leben, gut und menschenwürdig versorgt werden können.

Die Pflegeversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen, die Menschen mit Pflege-, Hilfe- und Betreuungsbedarf unterstützen und zugleich ihre Selbstbestimmtheit bewahren. Diese Leistungen umfassen:

  • Unterstützung zu Hause durch Angehörige oder ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
  • Teilstationäre Angebote der Tages- und/oder Nachtpflege
  • Versorgung in einer geeigneten stationären Pflegeeinrichtung oder anderen passenden Wohnformen

Dank des „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes“ wurden höhere Leistungen und mehr Unterstützung sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich eingeführt. Diese Verbesserungen werden schrittweise umgesetzt, wobei die ersten Leistungserhöhungen zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind.

Aktuelle und detaillierte Informationen sind in der Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des Bundesministeriums für Gesundheit verfügbar, die als PDF heruntergeladen werden kann.

Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Nähere Informationen
zum Thema Betreuung

Zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. erweiterte Betreuungsleistungen (gemäß § 45b SGB XI)

Leistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf

Seit dem 01.07.2008 haben Menschen mit eingeschränkter Alltags-kompetenz unabhängig von der Pflegestufe einen Leistungsanspruch von 1200,- € Grundbetrag bzw. 2400,- € erhöhtem Betrag pro Jahr zusätzlich zu den pflegestufenabhängigen Leistungen der Pflegeversicherung. Bis zu diesen Höchstsummen werden Leistungen, die Sie durch einen zugelassenen Pflegedienst bekommen, erstattet.

Grubschat Ambulante Pflege hat speziell hierfür geschulte und qualifizierte Mitarbeiterinnen.

Diese bieten im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen oder erweiterten Betreuungsleistungen eine Beaufsichtigung von Pflege-bedürftigen an, um Angehörigen und Pflegepersonen eine unbeschwerte Auszeit zu ermöglichen. Sie unterstützen den Pflegebedürftigen bei sinnvoller Beschäftigung wie z. B. gemeinsamem Lesen, Gesellschafts-spielen, gemeinsamem Betrachten von Fotos, gemeinsamem Kochen oder Backen etc. Gerne regen sie den Betreuungsbedürftigen zur Mobilisation an z. B. beim Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (keine Physiotherapie!). Ebenso begleiten sie ihn bei Unternehmungen wie z. B. Arztbesuchen, Behördengängen, Einkäufen oder Apothekenbesuchen.

Alle diese Leistungen können Sie stundenweise nach Ihrem individuellen Bedarf mit uns vereinbaren. Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse hat jede Person mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsaufwand, der nach der Begutachtungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) ermittelt wird. Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die (noch) nicht die Kriterien zur Einstufung in die Pflegeversicherung erfüllen. Nicht genutzte Gelder aus dem Etat der zusätzlichen Betreuungsleistungen können in das Folgejahr übertragen werden und stehen bis zum 30. Juni des Folgejahres zusätzlich zur Verfügung.

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